Mitgliederbereich
KSA-Abgabesätze
jährlich festgesetzt durch das BMAS per Rechtsverordnung
2025 (BGBl. 2024 / Nr. 274 vom 04.09.2024) | 5,0 % |
2024 | 5,0 % |
2023 | 5,0 % |
2022 | 4,2 % |
2021 | 4,2 % |
Umsatzmeldung
- Spätestens zum 30. September ist der Umsatz des Vorjahres zu melden. Die anlässlich der Ermittlung des individuellen Prozentsatzes festgelegte Umsatzdefinition ist unverändert anzuwenden.
- Der aktuelle Meldebogen findet sich unter Downloads
Satzung
Organigramm
Vertrag AV Verlage – KSK
Im August 2016 hat die AV Verlage mit der Künstlersozialkasse (KSK) eine „Vereinbarung zur Fortführung einer Ausgleichsvereinigung“ geschlossen, in der Abgaberichtlinien für Mitglieder der AV Verlage festlegt sind.
Mitglieder können eine Kopie dieses Vertrages von der Geschäftsstelle erhalten.
Parallel finden sich die Abgaberichtlinien im „Einzelvertrag AKTUELL“.
Mitgliederversammlung und Stimmrechtsübertragung
Die nächste Mitgliederversammlung findet am 28. Mai 2025 statt.
Formular Stimmrechtsübertragung
Fristen
- Abgabe der Umsatzmeldung des Vorjahres: 30. September jeden Jahres
- SEPA-Einzug der monatlichen KSA-Vorauszahlungen: erster Bankarbeitstag jeden Monats
- SEPA-Einzug bei Nachzahlung aus der Endabrechnung: 1. Februar des Folgejahres
- Überweisung bei Gutschriften aus der Endabrechnung: 10. Februar des Folgejahres