Mitgliederbereich
KSA-Abgabesätze
jährlich festgesetzt durch das BMAS per Rechtsverordnung
2023 | 5,0 % |
2022 | 4,2 % |
2021 | 4,2 % |
2020 | 4,2 % |
Umsatzmeldung
- Spätestens zum 30. September ist der Umsatz des Vorjahres zu melden. Die anlässlich der Ermittlung des individuellen Prozentsatzes festgelegte Umsatzdefinition ist unverändert anzuwenden.
- Der aktuelle Meldebogen findet sich unter Downloads
Satzung
Organigramm
Vertrag AV Verlage – KSK
Im August 2016 hat die AV Verlage mit der Künstlersozialkasse (KSK) eine „Vereinbarung zur Fortführung einer Ausgleichsvereinigung“ geschlossen, in der Abgaberichtlinien für Mitglieder der AV Verlage festlegt sind.
Mitglieder können eine Kopie dieses Vertrages von der Geschäftsstelle erhalten.
Parallel finden sich die Abgaberichtlinien im „Einzelvertrag AKTUELL“.
Stimmrechtsübertragung und Bevollmächtigung
Formular Stimmrechtsübertragung
Fristen
- Abgabe der Umsatzmeldung des Vorjahres: 30. September jeden Jahres
- SEPA-Einzug der monatlichen KSA-Vorauszahlungen: erster Bankarbeitstag jeden Monats
- Zusendung der Endabrechnung des Vorjahres, Rechnung der Vorauszahlung des kommenden Jahres und der Mitgliedsgebühr: erste Januarwoche des Folgejahres
- SEPA-Einzug bei Nachzahlung aus der Endabrechnung: 1. Februar des Folgejahres
- Überweisung bei Gutschriften aus der Endabrechnung: 10. Februar des Folgejahres