Beitritt zur AV Verlage
Ablauf
- Ausdruck des Einzelvertrages in doppelter Ausfertigung
- Bevollmächtige Unterzeichnung der beiden Ausfertigungen und Zusendung an AV Verlage unter Angabe der Betriebsnummer der Deutschen Rentenversicherung und der Verkehrsnummer (bei Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels).
- AV Verlage holt die Zustimmung der KSK ein. Mit dieser Zustimmung erfolgt die Anmeldung bei der KSK als AV-Verlage-Mitglied. Die KSK meldet die Mitgliedschaft der DRV. Für den Zeitraum nach Eintritt entfallen Prüfungen der DRV.
- AV Verlage sendet eine gegengezeichnete Ausfertigung des Einzelvertrages zurück.
Prozentsatz und Zahlungen
Für jedes Mitgliedsunternehmen erfolgt die KSA-Berechnung pauschaliert, rechtssicher und mit befreiender Wirkung auf Basis des durchschnittlichen Verhältnisses der abgabepflichtigen Honorarzahlungen zum Gesamtumsatz („individueller Prozentsatz“). Der individuelle Prozentsatz wird -in der Regel- auf der Basis der drei Geschäftsjahre vor Beitritt in die AV Verlage gebildet. Einzelheiten hierzu im Einzelvertrag und telefonisch oder per E-Mail bei der AV Verlage.
- Zahlungen an die AV Verlage erfolgen ausschließlich per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Das SEPA-Mandat muss der AV Verlage gleichzeitig mit dem Einzelvertrag unterschrieben zugehen.
- Die Aufnahmegebühr in die AV Verlage beträgt € 200,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
- Die jährliche Mitgliedsgebühr beträgt aktuell 0,02 % der Entgeltsumme, mindestens € 100,–, zzgl. gesetzlicher MwSt.